Fragen & Antworten
Ist es möglich, Räume im Schloß zu mieten?
Ja! Zum Beispiel das Apartment, dass wir auch für unsere Gäste nutzen. In einem Nebengebäude innerhalb des Burggrabens steht eine rustikale Ferienwohnung ("Burghäuschen") zur Verfügung (Mehr unter Ferien im Schloss).
... und für Veranstaltungen?
Für Veranstaltungen haben wir grosse Räume im Schlossgut (bitte werfen Sie einen Blick auf schlossgut-unsleben.de). Für einen Termin setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. eMail
Kann ich mit meiner Wandergruppe zu Ihnen kommen?
Der Schloßhof ist zwar kein öffentlicher Bereich, aber Veranstaltungen wie Radtouren, Wanderungen etc. können dort mit vorheriger Zustimmung des Besitzers stattfinden. Bitte fragen Sie vorher an.
Kann das Schloß besichtigt werden?
Das Wasserschloß ist kein öffentliches Museum, sondern ein Privathaus, in dem die Besitzer auch wohnen. Einige Schlösser in der Umgebung sind dagegen öffentlich zugänglich und nicht bewohnt:
- Schloß Aschach
- Schloß Wolzogen
Gibt es wegen des vielen Wassers viele Mücken?
Obwohl wir von einem Wassergraben umzogen sind, gibt es nicht mehr Mücken als anderswo. Libellen und Fische fressen die Larven der Plagegeister. Dafür können Sie mit etwas Glück Eisvögel sehen, die bei uns brüten
Warum steht das Schloss im Trockenen und zieht nicht das Wasser die Mauern hoch?
Das gibt es nicht. Steine ziehen kein Wasser und selbst eine Ziegelwand wird durch die Abfolge von Ziegel und Mörtel nicht vo unten nass. Oft gibt es andere Gründe, wie die bei manchen Baustoffen wie Beton entstehende Salze, die Wasser anziehen.
Dürfen Photos vom Schloß vom Schloßhof aus gemacht werden?
Da Sie sich im Schloßhof auf einem privaten Grundstück befinden, wäre eine Erlaubnis nötig. Darauf wird verzichtet, sofern die Bilder privaten Zwecken dienen und nicht veröffentlicht werden (Internet/Print).
Was ist zu tun, wenn eine Veröffentlichung geplant ist?
Da eine vorherige Erlaubnis durch den Besitzer nötig ist, schreiben Sie uns und geben uns Motiv und Verwendungszweck an. Bei Druckerzeugnissen werden meist zwei Belegexemplare erbeten. Weitere Kosten entstehen normalerweise nicht. Kommerzielle Angebote wie Werbung bilden eine Ausnahme.
Dürfen Photos im Internet veröffentlicht werden?
Nur nach vorheriger Freigabe.